Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien - was kommt auf uns zu?
Der Markt für Alttextilien befindet sich in einer tiefen Krise: Altkleidercontainer werden abgebaut, Soziale Kaufhäuser sind mit Spenden überflutet, und wo früher Einnahmen erzielt wurden, müssen heute oft Abholkosten bezahlt werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klima und nukleare Sicherheit (BMUKN) reagiert mit einem Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2025/1892. Bis Juni 2027 soll ein deutsches Textilgesetz in Kraft treten, das Hersteller in die Pflicht nimmt: Sie müssen sich registrieren, einer Organisation für Herstellerverantwortung (OHV) beitreten und die Kosten für Sammlung und Verwertung tragen. Die Beiträge richten sich nach der in Verkehr gebrachten Menge - umweltfreundlichere Produkte werden durch Ökomodulierung entlastet.
Geplant sind ambitionierte Quoten: 70 % der jährlich in Verkehr gebrachten Textilien sollen gesammelt, 95 % verwertet werden - davon mindestens 85 % durch Recycling. Gemeinnützige Sammler wie die Caritas bleiben privilegiert, müssen sich aber ebenfalls einer OHV anschließen. Zudem werden die Exportregeln für gebrauchte Textilien verschärft.
Das BMUKN hat zur Stellungnahme aufgerufen. Die Stellungnahme der BAG IDA vom 22.04.2026 finden Sie im Download-Link ganz unten.