Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung caritas
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook caritas.de YouTube caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-label="Link zur Startseite"'
  • Startseite
  • Wer wir sind
    • BAG IDA-Rat
    • Geschichte
    • Arbeitsordnung
    • Mitgliederzahlen
    • Mitglied werden
    Close
  • Was wir machen
    • Aktionen
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2016
    • 2013
    • 2011
    • Termine
    • 2026
    • Jahreskampagne
    • Vergangene Kampagnen der BAG IDA
    Close
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Wer wir sind
    • BAG IDA-Rat
    • Geschichte
    • Arbeitsordnung
    • Mitgliederzahlen
    • Mitglied werden
  • Was wir machen
    • Aktionen
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2016
      • 2013
        • Stell mich an, nicht ab!
          • Zeitungsartikel zur Aktion
      • 2011
    • Termine
      • 2026
    • Jahreskampagne
      • Vergangene Kampagnen der BAG IDA
  • Sie sind hier:
  • Startseite
Header Berlin
Positionierung

Positionierung des BAG IDA Rats

Düsseldorf, 04.03.2026, Positionierung des BAG IDA-Rats zur Frage einer Veränderung der Definition „Erwerbsfähigkeit“ mindestens 3h/Tag vs. 6h/Tag

Die aktuelle Debatte über eine Neuinterpretation oder Reform der Definition von "Erwerbsfähigkeit" im SGB II ist kein rein akademisches Thema mehr, sondern wird öffentlich und politisch geführt - und zwar von diversen Akteuren und im Rahmen der laufenden Grundsicherungsreform:

Letztlich dreht sich die Debatte um eine Grundsatzfrage:

Soll Erwerbsfähigkeit primär juristisch operationalisiert werden (klare Schwelle), oder stärker funktional und arbeitsmarktnah definiert werden - auch auf die Gefahr hin, die klare Systemabgrenzung aufzugeben?

Beide Seiten berühren nicht nur sozialrechtliche Technik, sondern grundlegende Leitbilder von Aktivierung, Schutz und staatlicher Verantwortung.

Der BAG IDA-Rat hat die Fragen zur Diskussion um die Veränderung der Definition intensiv diskutiert und sich einstimmig gegen eine Veränderung der Definition positioniert.

Begründung:

Die aktuelle Abgrenzung - mindestens 3 Stunden tägliche Erwerbsfähigkeit als Kriterium für Leistungen nach dem SGB II statt SGB XII - erfüllt mehrere systematische Funktionen. Neben der Sorge vor einer bloßen Alimentierung im Fürsorgesystem lassen sich weitere Argumente für einen Verbleib bei der bestehenden Regelung anführen:

1. Arbeitsmarktintegration statt Fürsorgelogik

Das SGB II ist auf Aktivierung und Integration ausgerichtet. Wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, hat - zumindest theoretisch - eine reale Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. Eine Absenkung oder Aufweichung der 3-Stunden-Grenze würde: • die klare Integrationsorientierung verwässern, • die Abgrenzung zur dauerhaften Erwerbsminderung im SGB XII unterlaufen, • den Charakter des SGB II als arbeitsmarktbezogenes Sicherungssystem schwächen. Die bestehende Regelung verhindert, dass Personen mit Restleistungsvermögen vorschnell in ein rein fürsorgerisches System überführt werden.

2. Vermeidung von Fehlanreizen

Die 3-Stunden-Regel setzt ein klares Signal: Auch eingeschränkte Erwerbsfähigkeit bedeutet nicht automatisch dauerhafte Ausgliederung aus dem Arbeitsmarkt.

Eine Absenkung könnte:

  • Anreize zur Feststellung geringerer Erwerbsfähigkeit schaffen,
  • Begutachtungsstreitigkeiten verstärken,
  • Übergänge in Erwerbsminderungsrenten indirekt forcieren.

Systemisch ist es konsistent, vorhandene Leistungsfähigkeit zu mobilisieren, statt sie administrativ zu relativieren.

3. Verwaltungspraktikabilität und Rechtssicherheit

Die 3-Stunden-Grenze hat sich als pragmatische und relativ gut operationalisierbare Schwelle etabliert.

Eine Neujustierung würde:

  • umfangreiche Neubewertungen erfordern,
  • bestehende Fallkonstellationen destabilisieren,
  • zusätzliche Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen SGB II, SGB XII und Rentenversicherung auslösen.

Rechtssicherheit und Verwaltungsökonomie sprechen für Kontinuität.

4. Finanzielle Lastenverschiebung zulasten der Kommunen

Das SGB XII ist deutlich stärker kommunal finanziert als das SGB II.

Eine Ausweitung des SGB-XII-Zugangs würde:

  • kommunale Haushalte zusätzlich belasten,
  • regionale Disparitäten verschärfen,
  • potenziell zu restriktiveren Bewilligungspraktiken führen.

Gerade strukturschwache Kommunen wären besonders betroffen. Das Risiko einer faktischen Leistungsverschlechterung durch finanzielle Engpässe ist real.

5. Systemkohärenz mit dem Rentenrecht

Die 3-Stunden-Grenze entspricht der Logik im Rentenrecht (volle Erwerbsminderung unter 3 Stunden).

Eine Abweichung würde:

  • Inkonsistenzen zwischen Grundsicherung und Erwerbsminderungsrecht schaffen,
  • parallele Bewertungsmaßstäbe etablieren,
  • Zuständigkeitskonflikte verschärfen.

Die derzeitige Regelung schafft eine systemübergreifende Linie.

6. Teilhabe- und Inklusionsgedanke

Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit vollständig in das Fürsorgesystem zu überführen, birgt das Risiko sozialer Exklusion.

Das SGB II bietet:

  • Förderinstrumente,
  • Integrationsbegleitung,
  • Qualifizierungsmaßnahmen.

Ein Verbleib dort signalisiert gesellschaftliche Zugehörigkeit zur Erwerbsbevölkerung - auch bei reduzierter Leistungsfähigkeit.

7. Vermeidung einer "stillen" Verschiebung in Dauerleistungen

Empirisch zeigt sich: Wer einmal im System der dauerhaften Grundsicherung ist, verbleibt dort häufig langfristig.

Die 3-Stunden-Regel wirkt als Schutzmechanismus gegen eine vorschnelle dauerhafte Etikettierung als nicht erwerbsfähig.

8. Steuerungs- und Arbeitsmarktpolitische Wirkung

Das SGB II ermöglicht eine aktive arbeitsmarktpolitische Steuerung (z. B. öffentlich geförderte Beschäftigung, Qualifizierung, Eingliederungsinstrumente).

Im SGB XII fehlt diese arbeitsmarktpolitische Infrastruktur weitgehend. Eine Verschiebung würde somit Steuerungsmöglichkeiten reduzieren.

9. Gesellschaftspolitisches Signal

Die aktuelle Regelung trägt einem Leitbild Rechnung: Erwerbsfähigkeit ist nicht binär (fähig/unfähig), sondern graduell - und auch eingeschränkte Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich gesellschaftlich wertvoll.

Eine Absenkung könnte unbeabsichtigt das Signal senden, dass reduzierte Leistungsfähigkeit gleichbedeutend mit dauerhafter Ausgliederung ist.

10. Missbrauchs- und Abgrenzungsproblematik

Eine niedrigere Schwelle würde:

  • medizinische Begutachtungen politisieren,
  • strategisches Verhalten begünstigen,
  • potenziell mehr Konflikte zwischen Leistungsberechtigten, Ärzten und Verwaltung erzeugen.

Die 3-Stunden-Grenze ist ein klarer, historisch gewachsener Kompromiss.

Zusammenfassend

Für den Verbleib bei der aktuellen Regelung sprechen:

  • Systemkohärenz (Rentenrecht, Aktivierungslogik)
  • Finanzielle Stabilität der kommunalen Ebene
  • Integrationsorientierung statt Fürsorgefixierung
  • Verwaltungspraktikabilität
  • Vermeidung dauerhafter Exklusion
  • Steuerungsfähigkeit der Arbeitsmarktpolitik
  • Schutz vor Fehlanreizen und strategischer Verschiebung

Die Diskussion ist letztlich normativ: Geht es primär um Versorgung oder um (wenn auch eingeschränkte) Integration?

Die bestehende 3-Stunden-Grenze priorisiert klar Letzteres - mit allen damit verbundenen sozial- und finanzpolitischen Implikationen. 

 

 

  • Geschäftstelle
  • Kontakt
Doppellogo BAG IDA Caritas
Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (IDA)
Sternstraße 71 - 73
40479 Düsseldorf
0211 233 948 0
0211 233 948 0
IDA@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
http://www.ida.caritas.de
Georg Münich
Herr Georg Münich
+49 179 1357366
+49 179 1357366
georg.muenich@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA)
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'EiNZIGWARE' (öffnet in neuem Fenster oder Browser-Tab/ open in new window)
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Stromspar-Check' (öffnet in neuem Fenster oder Browser-Tab/ open in new window)

Weitere Informationen zum Thema

Downloads

PDF | 165,4 KB

Positionierung BAG IDA Rat Erwerbsfähigkeit

nach oben
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.ida.caritas.de/datenschutz
  • Impressum: www.ida.caritas.de/impressum
Doppellogo BAG IDA Caritas
Copyright © IDA 2026