Pressemeldung

Zu den Bundeshaushalten 2025 und 2026: Arbeitsintegration braucht verlässliche Finanzierung!

Der Bundeshaushalt 2025 steht kurz vor der Verabschiedung, die Beratungen für den Haushalt 2026 beginnen nächste Woche. Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe und die Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) im Deutschen Caritasverband bewerten die aktuellen Entwürfe zur Finanzierung der Eingliederungsleistungen des SGB II für beide Jahre kritisch: Trotz formal geplanter Aufwüchse drohen Einschränkungen bei der Arbeitsmarktintegration, da die Mittel nicht zweckgerichtet eingesetzt werden können.

Für 2025 sind 5,25 Milliarden Euro (+ 0,35 Mrd. Ausgabenreste nach Eingliederungsmittel-Verordnung 2025) für die Verwaltung der Jobcenter vorgesehen, während die Ist-Ausgaben 2024 bereits bei 6,5 Milliarden Euro lagen. Angesichts steigender Tariflöhne sowie höherer Mieten und Betriebskosten ist dies eine deutliche Unterfinanzierung. Jobcenter werden die fehlenden Mittel zwangsläufig aus den Eingliederungsmitteln nehmen - Gelder, die eigentlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gedacht sind. Notwendige Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt und zur sozialen Teilhabe können daher nicht umgesetzt werden.

Für 2026 sieht der Entwurf 4,7 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen vor - also 0,6 Milliarden Euro mehr als 2025. Für die Verwaltungskosten soll es beim diesjährigen Ansatz von 5,25 Milliarden Euro (+ voraussichtlich 0,35 Mrd. Ausgabenreste) bleiben, was nochmals deutlicher unter dem tatsächlichen Bedarf liegt. Ohne eine bedarfsgerechte Finanzierung ist absehbar, dass 2026 noch mehr Mittel umgeschichtet werden müssen, wodurch die Arbeitsförderangebote 2026 erneut weiter geschwächt würden.

Das Bundesnetzwerk und die BAG IDA appellieren dringend an die Bundestagsabgeordneten, den SGB II Haushalt realitätsgerecht auszustatten. Solange die Deckungsfähigkeit zwischen Eingliederungs- und Verwaltungstiteln besteht, lässt sich nicht verhindern, dass Mittel zugunsten der Verwaltung entnommen werden - zulasten arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Der Haushalt 2025 ist in der vorliegenden Planung unterfinanziert - umso wichtiger ist es, 2026 eine bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen. Wer Arbeitsintegration fordert, muss sie auch real ermöglichen - und darf sie nicht durch Haushaltsentscheidungen unterlaufen. Wer mehr Arbeitsintegration fordert, muss das System stärken!

 

Zur Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) im Deutschen Caritasverband ist die bundesweit tätige Fachorganisation für Qualifizierung und Beschäftigung von (langzeit-) arbeitslosen Menschen.

Ihr gehören rund 150 katholische Träger, Fachverbände und Diözesan-Caritasverbände an.

Die BAG IDA vertritt die Interessen von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen sowie die Interessen ihrer Mitglieder im Deutschen Caritasverband (DCV), auf Bundesebene gegenüber der Politik, Ministerien, Leistungsträgern, Berufsorganisationen, Verbänden und Einrichtungen sowie sonstigen Organisationen. Dabei greift sie grundsätzliche und praxisorientierte Fragen der Arbeitsmarktpolitik auf, wirkt an Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, Verordnungen, Richtlinien etc. mit und positioniert sich (fach-)öffentlich. Die BAG IDA setzt sich ein für die Förderung, Differenzierung und Optimierung der Angebote ihrer Mitgliedsorganisationen und für deren auskömmliche Finanzierung.

Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) im Deutschen Caritasverband
Sternstraße 71 - 73, 40479 Düsseldorf
Presseanfragen: Georg Münich, georg.muenich@caritas.de, 0179 1357 366

 

Zum Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe:

Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe ist ein Verbund von rund 260 Sozialunternehmen, organisiert in Landesverbänden und Arbeitsgemeinschaften in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die in den Organisationen tätigen Praktiker*innen sammeln seit vielen Jahren wertvolle Erfahrungen im Umgang mit (langzeit-)arbeitslosen Menschen und bei der Umsetzung von Angeboten zur Aktivierung, Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung. Im Bundesnetzwerk wird diese langjährige Erfahrung und Expertise zentral gebündelt.

Das Bundesnetzwerk setzt sich für die Belange (langzeit-)arbeitsloser Menschen ein und ist Ansprechpartner für Politik und Verwaltung in Fragen der Arbeitsförderung. Die Landesverbände und Arbeitsgemeinschaften bilden dabei die Schnittstelle zwischen Bundes- und Landesarbeitsmarktpolitik. Ihre Mitgliedsunternehmen bieten sinnstiftende Projekte zur Beschäftigung, Qualifizierung und Förderung der beruflichen Teilhabe.

Neben politischen Gesprächen und Netzwerktreffen veranstaltet das Bundesnetzwerk regelmäßige Fachtage, an denen die Entwicklungen und Perspektiven des sozialen Arbeitsmarktes aus Sicht der Politik, der Verwaltung, der Wissenschaft sowie der Praktiker*innen diskutiert und Impulse zur Weiterentwicklung erarbeitet werden.

Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
c/o Verband für Arbeit, Bildung und Integration, Silbersteinstraße 33 in 12051 Berlin
Presseanfragen: Maria Klamet, 0162 2454 658

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