Gemeinsame Stellungnahme
Qualifizierungsanteile in Arbeitsgelegenheiten ermöglichen
Unterstützung der Bundesratsinitiative im Rahmen der SGB-II-Reform
Als Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe und Bundesarbeitsgemeinschaft Integration
durch Arbeit (BAG IDA) im Deutschen Caritasverband begrüßen wir sehr den
Vorschlag des Bundesrates im Rahmen der SGB-II-Reform, den § 16d SGB II dahingehend
zu ergänzen, dass Arbeitsgelegenheiten (AGH) auch Qualifizierungsanteile enthalten
können.
Die vorgesehene Ergänzung ("Dabei können Arbeitsgelegenheiten auch Qualifizierungsanteile
enthalten.") ist aus unserer Sicht fachlich geboten und arbeitsmarktpolitisch
notwendig. Wir unterstützen die Argumentation des Bundesrats ausdrücklich. Die
von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung vorgebrachten Argumente bewerten
wir aus fachlicher Sicht anders:
Nachrangigkeit und Zielgruppe
Die Bundesregierung verweist auf die Nachrangigkeit von AGH (§ 16d Abs. 5 SGB II).
Gerade diese Nachrangigkeit spricht jedoch für integrierte Qualifizierungsanteile.
Wenn AGH das "ultima ratio"-Instrument für besonders arbeitsmarktferne Menschen
sind, dann benötigen diese Personen besonders niedrigschwellige, in die Tätigkeit eingebettete
Lerngelegenheiten. Wären umfassende externe Qualifizierungen realistisch
umsetzbar, kämen AGH vielfach gar nicht zum Einsatz.
Die Zielgruppe von AGH ist häufig durch folgende Herausforderungen gekennzeichnet:
fehlende oder veraltete Berufsabschlüsse, geringe Grundkompetenzen, sprachliche
Barrieren, eingeschränkte Belastbarkeit sowie komplexe soziale Problemlagen.
Gerade hier ist ein flexibles, modulares Lernen im Arbeitskontext geeigneter als standardisierte,
mehrwöchige Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb des Beschäftigungsrahmens.
Klarheit statt Überforderung
Die Bundesregierung argumentiert, eine Kombination könne Teilnehmende schnell
überfordern. Unsere Praxiserfahrung zeigt das Gegenteil: Überforderung entsteht nicht
durch integrierte Qualifizierung, sondern durch institutionelle Zersplitterung.
Was belastet, sind mehrere parallele Maßnahmen, verschiedene Ansprechpartner, Ortswechsel,
unterschiedliche zeitliche Taktungen sowie zusätzliche bürokratische Anforderungen.
Eine integrierte Umsetzung "aus einer Hand" reduziert Komplexität, schafft Klarheit und
stärkt Motivation.
Wirtschaftlichkeit
Die Bundesregierung befürchtet eine Kostensteigerung und ein erhöhtes Risiko unwirtschaftlicher
Instrumentennutzung.
Kurzfristig mag die Integration von Qualifizierungsanteilen zu moderat höheren Maßnahmekosten
führen. Langfristig jedoch entstehen durch fehlende Kompetenzentwicklung
deutlich höhere Folgekosten: verlängerte Leistungsbezugszeiten, wiederholte Maßnahmezuweisungen,
fehlende Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Niedrigschwellige Qualifizierung innerhalb von AGH kann Integrationsverläufe stabilisieren
und beschleunigen. Wirtschaftlichkeit bemisst sich nicht allein an unmittelbaren
Maßnahmekosten, sondern an nachhaltiger Integrationswirkung.
Wettbewerbsgesichtspunkte
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Träger von Arbeitsgelegenheiten durch die
Integration von Qualifizierungsanteilen einen privilegierten Zugang zu bestimmten Kundengruppen
erhalten könnten, da nur AGH-Träger diese Lernanteile innerhalb der Maßnahme
anbieten könnten. Dies könnte nach Ansicht der Bundesregierung einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber anderen Trägern darstellen. Aus fachlicher Sicht erscheint
die Annahme eines wettbewerbsverzerrenden Effekts nicht begründet. Die Zielgruppe
der AGH besteht aus besonders arbeitsmarktfernen Personen, die bislang häufig keinen
Zugang zu weitergehenden Qualifizierungsangeboten erhalten. Die Ergänzung eröffnet
diesen Teilnehmenden lediglich die Möglichkeit, grundlegende Qualifizierungsinhalte
direkt im Rahmen ihrer bestehenden AGH wahrzunehmen. Weitergehende, zertifizierte
Qualifizierungen sowie Angebote nach § 45 SGB III oder Integrationssprachkurse bleiben
weiterhin eigenständige, für alle Träger offene Maßnahmen.
Ein wettbewerbsverzerrender Vorteil einzelner Träger entsteht dadurch nicht. Vielmehr
wird eine bislang unzureichend erreichte Zielgruppe gezielt gefördert, ohne bestehende
Wettbewerbsstrukturen zu beeinträchtigen
SGB-II-Reform für Verbesserung der Wirksamkeit von AGH nutzen
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung des § 16d SGB II um Qualifizierungsanteile
würde Arbeitsgelegenheiten für die Teilnehmenden deutlich wirkungsvoller machen.
Sie ermöglicht es, besonders arbeitsmarktfernen Personen niedrigschwellige Lernmöglichkeiten
zu eröffnen, die über die bisher erlaubten tätigkeitsbezogenen Qualifizierungen
hinausgehen, verringert organisatorische Belastungen für Teilnehmende und unterstützt
eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig könnten langfristige
wirtschaftliche Effekte positiv beeinflusst werden, da Kompetenzaufbau bereits innerhalb
der AGH erfolgt, Übergänge in Beschäftigung erleichtert und wiederholte Maßnahmezuweisungen
reduziert werden.
Wir appellieren an die für Arbeitsmarktpolitik zuständigen Abgeordneten im Deutschen
Bundestag, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, die Initiative
des Bundesrates aufzugreifen und die SGB-II-Reform zur Stärkung der Wirksamkeit von
Arbeitsgelegenheiten zu nutzen.
Zur Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) im Deutschen Caritasverband ist die
bundesweit tätige Fachorganisation für Qualifizierung und Beschäftigung von (langzeit-)arbeitslosen Menschen.
Ihr gehören rund 150 katholische Träger, Fachverbände und Diözesan-Caritasverbände an.
Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) im Deutschen Caritasverband
Sternstraße 71 - 73, 40479 Düsseldorf
Ansprechperson: Georg Münich, georg.muenich@caritas.de, 0179 1357 366
Zum Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe:
Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe ist ein Verbund von rund 260 Sozialunternehmen, organisiert
in Landesverbänden und Arbeitsgemeinschaften in 12 Bundesländern. Die in den Organisationen tätigen
Praktiker*innen sammeln seit vielen Jahren wertvolle Erfahrungen im Umgang mit (langzeit-)arbeitslosen
Menschen und bei der Umsetzung von Angeboten zur Aktivierung, Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung.
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
c/o Verband für Arbeit, Bildung und Integration, Silbersteinstraße 33 in 12051 Berlin
Ansprechperson: Maria Klamet, 0162 2454 658