Wir über uns

Wer sind wir: Unsere Arbeitsordnung

§ 1 Organisationsform

§ 2 Aufgaben und Ziele

§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Mitgliederversammlung

§ 5 BAG IDA-Rat

§ 6 Förderung

§ 7 Auflösung

Beschlussfassung 05.08.2022 BAG IDA, Beschlussfassung DCV 28.10.2022 

§1 Organisationsform

  1. In der Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) wirken Träger von Einrichtungen und Diensten der Beschäftigungs- oder Qualifizierungsförderung mit, die auf der jeweiligen Ebene Mitglied der Caritas sind, sowie Diözesan- und Landescaritasverbände, Fachverbände und weitere korporative Mitglieder.
  2. Diese Träger organisieren sich in einer Mitgliederversammlung.
  3. Die Mitgliederversammlung wählt einen Rat, der die BAG IDA vertritt.

§ 2  Aufgaben und Ziele

Die Aufgaben und Ziele der Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit sind:

  1. Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit: Die BAG IDA vertritt die Interessen von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen sowie die Interessen ihrer Mitglieder im DCV, auf Bundesebene gegenüber der Politik, Ministerien, Leistungsträgern, Berufsorganisationen, Verbänden und Einrichtungen sowie sonstigen Körperschaften und Organisationen. Dabei greift sie grundsätzliche Fragen der Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung auf, wirkt an Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, Verordnungen, Richtlinien etc. mit und positioniert sich (fach-) öffentlich. Dies geschieht in geordneter Abstimmung und Kommunikation zwischen dem DCV und der BAG IDA
  2. Fachliche Orientierung: Die BAG IDA setzt sich ein für langzeitarbeitslose Menschen, und für die Förderung, Differenzierung und Optimierung der Angebote der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung sowie für deren auskömmliche Finanzierung.
  3. Kommunikation und Erfahrungsaustausch: Die BAG IDA greift aktuelle fachliche und fachpolitische Informationen, insbesondere Erfahrungs-, Arbeits- und Forschungsergebnisse im Bereich der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung auf und stellt sie ihren Mitgliedern und deren Einrichtungen zur Verfügung. Sie beteiligt sich am fachpolitischen Diskurs in Politik, Caritas, Kirche und Gesellschaft und äußert sich auch durch Stellungnahmen. Der kontinuierliche Erfahrungsaustausch in der BAG IDA als Instrument zur Förderung der fachlichen Kompetenz der Mitglieder und deren Einrichtungen wird über fortlaufende Arbeitsgruppen, themenorientierte Projektarbeitsgruppen, Seminare, Workshops und Fachtagungen sichergestellt. Geschäftsführung und Rat der BAG IDA stehen den Mitgliedern und deren Einrichtungen für Fragen im Bereich der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung, sowie für neue Leistungssegmente beratend zur Seite und stellen entsprechende Informationen bereit.
  4. Qualitätsmanagement und Qualitätsentwicklung: Die BAG IDA fördert und begleitet die kontinuierliche Entwicklung der Qualität ihrer Mitglieder und deren Einrichtungen sowie der dort tätigen Mitarbeitenden und beschäftigten Teilnehmenden. Sie trägt so zur Sicherung der Qualität der Arbeit im Bereich der Hilfen für Arbeit bei.
  5. Netzwerkarbeit und Kooperation: Zur Erreichung ihrer Ziele kooperiert die BAG IDA mit Akteuren und Organisationen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung, insbesondere den weiteren Verbänden auf Bundesebene.
  6. Projektarbeit: Die BAG IDA führt in Eigenverantwortung Projekte durch, die das Ziel verfolgen, die Interessen der Mitglieder zu fördern und unterstützen. Beispiel hierfür ist das Label EINZIGWARE. 
  7. Stromspar-Check: Das im DCV angesiedelte Bundesprojekt Stromspar-Check wird als wichtiger Bestandteil der BAG IDA verstanden.

Die in den Ziffern 1 - 7 festgelegten Aufgaben und Ziele werden in geordneter Abstimmung und Kommunikation zwischen dem DCV und der BAG IDA bearbeitet, wie dies im "Konzept zur Neuzuordnung der spitzenverbandlichen Funktionen im Bereich der Integration durch Arbeit" vom 29.03.2021 festgelegt ist.

Die BAG IDA beachtet bei ihrer Tätigkeit den Status des DCV als eine steuerbegünstigte Körperschaft und unternimmt nichts, was diesen Status gefährdet.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder der BAG IDA sind Träger von Einrichtungen, die in der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung tätig und die auf der jeweiligen Ebene Mitglied der Caritas sind, sowie Diözesan- und Landescaritasverbände, Fachverbände und weitere korporative Mitglieder.
  2. Die Mitgliedschaft in der BAG IDA ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der BAG IDA-Rat. 
  3. Die Mitgliedschaft in der BAG IDA endet durch Kündigung. Ein Austritt muss schriftlich zum Jahresende erklärt werden.

§ 4 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, von dem/der Vorsitzenden oder einem/r der beiden stellvertretenden Vorsitzenden des BAG IDA-Rates unter Angabe der Tagesordnung und den Beschlussvorlagen mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich einberufen. Die Mitgliederversammlung kann auch digital durchgeführt werden. Sie wird von dem/der Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von einem/r der beiden stellvertretenden Vorsitzenden des BAG IDA-Rates geleitet.
  2. Stimmrecht haben die Mitglieder für jede der von ihnen gemeldeten Mitgliedseinrichtung mit je einer Stimme.
    Eine Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich.
  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig durch die anwesenden Mitglieder. Beschlüsse bedürfen einer einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Eine Änderung der Arbeitsordnung bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Bestätigung des Vorstands des Deutschen Caritasverbandes.
  4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll festgehalten, das von der/dem Vorsitzenden der Versammlung und einer/einem Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.
  5. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: 
    • Wahl des BAG IDA-Rates 
    • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des BAG IDA-Rates •
    • Festsetzung der Beiträge 
    • Festlegung der inhaltlichen Richtlinien der BAG IDA •
    • Änderung der Arbeitsordnung und Auflösung der BAG IDA
  6. Drei Vertreter/innen werden vom DCV benannt und erhalten Gaststatus in der Mitgliederversammlung.

§5 BAG IDA-Rat

  1. Der BAG IDA-Rat vertritt die Interessen der Mitglieder. Er besteht aus bis zu zehn gewählten Vertreter/innen der BAG IDA und dem/der Geschäftsführer/in. Bei der Zusammensetzung des BAG IDA-Rates sollen die strukturellen und fachlichen Ebenen der Arbeitsfelder und Einrichtungen angemessen vertreten sein.
    Zudem ist der/die Verantwortliche des Bundesprojekts Stromspar-Check im DCV Mitglied im BAG IDA-Rat.
  2. Der BAG IDA-Rat wird jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der BAG IDA-Rat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und zwei stellvertretende Vorsitzende. Die/Der Vorsitzende wird vom Vorstand des DCV bestätigt.
  3. Der BAG IDA-Rat fasst Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Sitzungen des BAG IDA-Rates werden durch den/die Vorsitzende/n oder von einem/einer Stellvertreter/in einberufen und geleitet. Sie finden mindestens viermal im Jahr und nach Bedarf statt. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen und von dem/der Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in zu unterschreiben.
  4. Der BAG IDA-Rat legt der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht vor.
  5. Zur fachlichen Unterstützung kann der BAG IDA-Rat Arbeitsgruppen einberufen, und benennt die Mitglieder. Die Arbeitsgruppen berichten über ihre Tätigkeit dem BAG IDA-Rat und der Mitgliederversammlung.

§6 Förderung

Zur Förderung der Ziele und Aufgaben der BAG IDA zahlen die Mitglieder einen Beitrag. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und gilt bis auf Widerruf.

 

§7Auflösung

Die Auflösung der BAG IDA kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Auflösung der BAG IDA muss dem Vorstand des Deutschen Caritasverbandes mitgeteilt werden.